Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Anmeldung 

Herausfordernde Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht:
Innehalten – Nachdenken – Handlungsoptionen entwickeln

23.01.2025 · Beginn 15:00 Uhr, Ende 17:30 Uhr

RPI Rottenburg (Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg)

Religionsunterricht findet häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen statt. Eine meist heterogene Zusammensetzung der Gruppen aus oftmals unterschiedlichen Stammklassen und Jahrgangsstufen ist für Schülerschaft und Lehrkräfte gleichermaßen schwierig.
Wie gehen wir in diesem Kontext mit Kindern und Jugendlichen um, die uns durch ihr Verhalten besonders herausfordern? Wie können wir ihnen angemessen begegnen, welche Handlungs-optionen stehen uns zur Verfügung und wie verlieren wir uns dabei nicht selbst aus dem Blick? Angeleitet durch die Referentin werden wir konkrete Fallsituationen aus der Gruppe reflektieren und daraus exemplarisch für unseren Unterrichtsalltag lernen. Bitte überlegen Sie vorab, welche eigenen Fallsituationen Sie ggfs. einbringen könnten.

Zielgruppe:
Religionslehrkräfte aller Schularten, hauptamtliche pastorale Mitarbeiter:innen

Termin:
Donnerstag, 23. Januar 2025, 15.00 – 17.30 Uhr

Ort:
RPI Rottenburg
Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg
Keine Parkmöglichkeit beim RPI

Veranstalter:
Eine Kooperation von Religionspädagogischem Institut Rottenburg und Katholischem Schuldekanatamt Reutlingen

Referentin:
Henrike Kübler
Psychologische Beratungsstelle Brückenstraße, Tübingen

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis 10. Januar 2025 an.

Teilnehmerzahl:
Maximal 15 Personen


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

Hinweis zum Datenschutz
Die von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

 

 

Zurück