Stühle in Kirche
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Anmeldung 

Herausfordernde Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht

05.03.2026 · Beginn 15:00 Uhr, Ende 17:30 Uhr

RPI Rottenburg (Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg)

Religionsunterricht findet häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen statt.

Eine meist heterogene Zusammensetzung der Gruppen aus oftmals

unterschiedlichen Stammklassen und Jahrgangsstufen ist für Schülerschaft und

Lehrkräfte gleichermaßen schwierig. Wie gehen wir in diesem Kontext mit Kindern

und Jugendlichen um, die uns durch ihr Verhalten besonders herausfordern? Wie

können wir ihnen angemessen begegnen, welche Handlungs-optionen stehen uns

zur Verfügung und wie verlieren wir uns dabei nicht selbst aus dem Blick? Angeleitet

durch die Referentin werden wir konkrete Fallsituationen aus der Gruppe reflektieren

und daraus exemplarisch für unseren Unterrichtsalltag lernen. Bitte überlegen Sie

vorab, welche eigenen Fallsituationen Sie ggfs. einbringen könnten.

 

 

Zielgruppe: Religionslehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen

Maximal 15 Teilnehmende

Termin: Donnerstag, 05. März 2026, 15.00 – 17.30 Uhr

Ort: RPI Rottenburg, Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg

Bitte nutzen Sie zum Parken die Rottenburger Parkhäuser

Veranstalter: Eine Kooperation von Religionspädagogischem Institut

Rottenburg und Katholischem Schuldekanatamt Reutlingen

Referentin: Henrike Kübler, Psychologische Beratungsstelle Brückenstraße, Tübingen

Leitung: Doris Reif und Kathrin Wespel, RPI Rottenburg

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis 12. Februar 2026 an


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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Die von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

 

 

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