Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Anmeldung 

Interreligiöser Dialog - Christentum und Islam begegnen sich

05.02.2026 · Beginn 17:00 Uhr, Ende 19:00 Uhr

RPI Rottenburg (Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg)

In unserer Zeit erleben wir eine immer vielfältiger werdende Gesellschaft, bei der der

Dialog zwischen den Religionen wichtiger ist denn je.

Bei dieser Fortbildung möchten wir Ihnen wichtige Eckpunkte des Islam aufzeigen und

uns Zeit nehmen, Begegnungsmöglichkeiten zwischen Christentum und Islam in der

Schule zu thematisieren.

Unser Referent Abdo Alallan stammt aus Damaskus in Syrien und lebt seit 9 Jahren mit

seiner Familie in Deutschland. Er hat in Syrien Arabisch studiert und war als

Grundschullehrer tätig. Abdo Alallan erzählt vom Islam, den er hier in Deutschland und

in Syrien erlebt hat und von Berührungspunkten und seinen Erfahrungen mit dem

Christentum.

Sie erwartet ein spannendes Programm mit praxisnahen Impulsen, theologischen und

kulturellen Einsichten, Erfahrungsberichten sowie Raum für Austausch und Diskussion.

Es soll auch Zeit sein, um unsere Materialboxen zum Christentum und zum Islam zu

entdecken.

 

 

Zielgruppe: Religionslehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen (ehren-

und hauptamtlich), Erzieher:innen

Termin: Donnerstag, 05. Februar 2026, 17.00 – 19.00 Uhr

Ort: RPI Rottenburg, Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg

Bitte nutzen Sie zum Parken die Rottenburger Parkhäuser

Referent: Abdo Alallan, Schüler-Nachmittagsbetreuer an der Silcherschule,

Tübingen

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 29. Januar 2026 an


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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