Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Anmeldung 

"Spielend bewegen, bewegend spielen“ im RU
Begegnung mit Körper, Atem, Stimme und Raum

23.10.2024 · Beginn 15:00 Uhr, Ende 17:30 Uhr

RPI Rottenburg (Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg)

Die Bühne, auf der wir uns bewegen, ist überall: zu Hause, im Freundeskreis, unter Kolleg:innen, vor der Schulklasse. Mit Körperhaltung und Stimme drücken wir meist unbewusst aus, was uns innerlich bewegt. So sind Körper und Stimme von zentraler Bedeutung für die Vermittlung von Inhalt und Beziehung, gerade auch im Religionsunterricht, in der Liturgie und Katechese. Sie sind eine Grundlage des Lehrens und Lernens. Wer die Wirkung der Stimme und des Körperausdrucks gekonnt und zielsicher einsetzt, wird besser gehört, gesehen und verstanden.
Mit der Schauspielerin und Theaterpädagogin Sabine Niethammer wollen wir ganz bewusst auf Körper, Atem und Stimme achten. Spielerische Übungen lassen uns bewusster Situationen wahrnehmen, Stimmungen erspüren und Erlebtes ausdrücken.

Zielgruppe:
Religionslehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen (ehren- und hauptamtlich), Erzieher:innen

Termin:
Mittwoch, 23. Oktober 2024, 15.00 – 17.30 Uhr

Ort:
RPI Rottenburg
Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg
Keine Parkmöglichkeit beim RPI

Referentin:
Sabine Niethammer
Theaterpädagogin und Schauspielerin im „Theater Hammerschmiede“

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis 10. Oktober 2024 an.

Teilnehmerzahl:
Maximal 12 Personen
 


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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